Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2021

· BG · BGBl. I Nr. 149/2022 · in Kraft seit 2022-10-06

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Bundesgesetz genehmigt den Bundesrechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2021 – ein einmaliger parlamentarischer Beschluss, der mit seiner Fassung abschließend erledigt ist. Der Rechnungsabschluss 2021 ist längst vom Rechnungshof geprüft und vom Nationalrat genehmigt worden. Das Gesetz hat keinerlei weitere operative Wirkung mehr und kann bedenkenlos aus dem aktiven Rechtsbestand gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2021 wird die Genehmigung erteilt. 06.10.2022 20012033 NOR40247414

§ 0 ↗ RIS

Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2021 StF: BGBl. I Nr. 149/2022 (NR: GP XXVII AB 1671 S. 171.) Der Nationalrat hat beschlossen: 06.10.2022 20012033 NOR40247415

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz