Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2021
· BG · BGBl. I Nr. 149/2022 · in Kraft seit 2022-10-06
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Bundesgesetz genehmigt den Bundesrechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2021 – ein einmaliger parlamentarischer Beschluss, der mit seiner Fassung abschließend erledigt ist. Der Rechnungsabschluss 2021 ist längst vom Rechnungshof geprüft und vom Nationalrat genehmigt worden. Das Gesetz hat keinerlei weitere operative Wirkung mehr und kann bedenkenlos aus dem aktiven Rechtsbestand gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2021 wird die Genehmigung erteilt. 06.10.2022 20012033 NOR40247414
§ 0 ↗ RIS
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2021 StF: BGBl. I Nr. 149/2022 (NR: GP XXVII AB 1671 S. 171.) Der Nationalrat hat beschlossen: 06.10.2022 20012033 NOR40247415
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz