Deregulierung, aber richtig

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HVDC Anforderungs-V

· V · BGBl. II Nr. 352/2022 · in Kraft seit 2022-10-01

58/02 Energierecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
20Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Setzt die unmittelbar geltende EU-Netzkodex-Verordnung (EU) 2016/1447 (HGÜ-Netzanschluss) um; Art. 5 Abs. 1 verlangt nationale Festlegung der offen gelassenen Parameter.

Begründung

Die Verordnung legt technische Anschlussregeln für große Gleichstrom-Übertragungssysteme im Stromnetz fest. Das dient der Netzstabilität und der Versorgungssicherheit, also dem Schutz aller Stromkunden vor Ausfällen. Sie füllt nur die Lücken, die eine direkt geltende EU-Verordnung ausdrücklich den Mitgliedstaaten überlässt; eigenes überschießendes Recht ist nicht erkennbar. Betroffen sind ohnehin nur wenige Großanlagenbetreiber.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 1 — Regelungsgegenstand ↗ RIS

Regelungsgegenstand § 1. In dieser Verordnung werden die allgemein geltenden Anforderungen, die in der Verordnung (EU) 2016/1447, ABl. Nr. L 241 vom 08.09.2016, S. 1, nicht abschließend bestimmt sind, gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/1447 festgelegt. 27.09.2022 20012017 NOR40247135

§ 2 — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen ↗ RIS

Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen § 2. (1) Diese Verordnung gilt für neue Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungssysteme (HGÜ) und neue nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung gemäß Art. 3 der Verordnung (EU) 2016/1447. (2) Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen des Art. 2 der Verordnung (EU) 2016/1447 und des § 7 des ElWOG 2010. 27.09.2022 20012017 NOR40247136

KI-Analyse · 2026-06-16 · 21 §§ im Datensatz