Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes – September 2022
· V · BGBl. II Nr. 343/2022 · in Kraft seit 2022-09-13
63/02 Gehaltsgesetz 1956 · Gesamte Fassung im RIS ↗
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