Aufhebung der Verordnung der Gesundheitsplanungs GmbH zur Verbindlichmachung von Teilen des Regionalen Strukturplans Gesundheit Wien, soweit sie als Verordnung des Bundes in Geltung steht
· K · BGBl. II Nr. 337/2022 · in Kraft seit 2022-09-08
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
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