Deregulierung, aber richtig

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Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Verordnung der Gesundheitsplanungs GmbH zur Verbindlichmachung von Teilen des Österreichischen Strukturplans Gesundheit 2017 und der ÖSG VO 2018, soweit sie als Verordnungen des Bundes in Geltung standen

· K · BGBl. II Nr. 336/2022 · in Kraft seit 2022-09-08

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

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