Deregulierung, aber richtig

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Tischlerei-Ausbildungsordnung

· V · BGBl. II Nr. 312/2022 · in Kraft seit 2022-09-01

50/04 Berufsausbildung · Gesamte Fassung im RIS ↗

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Begründung

Die Verordnung regelt die Ausbildung und Abschlusspruefung im Lehrberuf Tischlerei sehr kleinteilig, bis hin zu festen Pruefungszeiten in Minuten. Ein anerkannter, einheitlicher Abschluss ist sinnvoll und erleichtert den Berufseinstieg; Lehrlingsquoten enthaelt die Verordnung anders als andere Ausbildungsordnungen nicht. Der buerokratische Detailgrad der Pruefungsregie ist jedoch ueberzogen und sollte verschlankt werden, ohne den Abschluss selbst abzuschaffen.

Kategorien

Reine Bürokratie

Belegende Paragraphen

§ 6 — Gegenstand Grundlagen der Tischlerei ↗ RIS

Gegenstand Grundlagen der Tischlerei § 6. (1) Die zur Lehrabschlussprüfung antretende Person hat Aufgaben aus sämtlichen nachfolgenden Bereichen zu bearbeiten: (2) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend: (3) Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 90 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 105 Minuten zu beenden. 25.08.2022 20011991 NOR40246799

§ 7 — Gegenstand Angewandte Mathematik ↗ RIS

Gegenstand Angewandte Mathematik § 7. (1) Die zur Lehrabschlussprüfung antretende Person hat kompetenzorientierte Aufgaben aus sämtlichen nachfolgenden Bereichen zu bearbeiten: (2) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend: (3) Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 75 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 90 Minuten zu beenden. Zeitberechnung 25.08.2022 20011991 NOR40246800

§ 8 — Gegenstand Fachzeichnen ↗ RIS

Gegenstand Fachzeichnen § 8. (1) Die Prüfung hat die Anfertigung einer Detailskizze sowie einer fertigungsgerechten CAD- Zeichnung nach vorgegebenen Angaben und unter Berücksichtigung der Schwerpunktausbildung zu um- fassen. (2) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend: (3) Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 120 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 140 Minuten zu beenden. 25.08.2022 20011991 NOR40246801

KI-Analyse · 2026-06-16 · 17 §§ im Datensatz