Deregulierung, aber richtig

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Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung

UHSBV · V · BGBl. II Nr. 301/2022 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 84/2026 · in Kraft seit 2026-04-03

46/01 Bundesstatistikgesetz; 70/01 Schulverwaltung, Schulaufsicht; 72/01 Hochschulorganisation; 72/02 Studienrecht allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗

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40Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Das Diploma Supplement (Anlage 1) beruht auf der Berufsanerkennungs-Richtlinie 2005/36/EG. Der weitaus größte Teil der erhobenen Datenfelder und Evidenzen ist jedoch rein nationale Statistik und nicht EU-verlangt.

Begründung

Die Verordnung verpflichtet Universitäten und Hochschulen, riesige Mengen personenbezogener Daten über Studierende und Personal an das Ministerium zu melden. Eine schlanke Hochschulstatistik kann sinnvoll sein, doch der Umfang an Einzelfeldern bis hin zu Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer und Adresse ist überzogen und greift tief in die Privatsphäre ein. Die Datenmeldung sollte auf das wirklich Notwendige reduziert und stärker anonymisiert werden.

Kategorien

Reine BürokratieFreiheitseinschränkung

Belegende Paragraphen

Anl. 6 ↗ RIS

Anlage 6zu § 19 Abs. 1Studierendendaten für die Gesamtevidenzen der Studierenden an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen Lfd. Nr. Feldinhalt Anmerkungen 1 Matrikelnummer 2 bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF 3 Meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule codiert (§ 12) 4 Bezugssemester 5 Geburtsdatum (JJJJMMTT) 6 Staatsangehörigkeit codiert (§ 12) 7 Geschlecht M, W, X, O, I oder K 8 Staat der Anschrift am Heimatort codiert (§ 12) 9 Postleitzahl der Anschrift am Heimatort 10 Heimatort 11 Kennzeichnung für die Personenzählung PE/PN 12 Kennzeichnung für die Personenzählung PO 13 Studienbeitragsstatus 14 Kennzeichnung Studiengesetz 15 Universität oder Pädagogische Hochschule der Zulassung codiert (§ 12) 16 Kennzahl-1 des Studiums codiert (§ 12) 17 Kennzahl-2 des Studiums codiert (§ 12) 18 Kennzahl-3 des Studiums codiert (§ 12) 19 zweite Universität bzw. Pädagogische Hochschule oder Lehrverbund codiert (§ 12) 20 Zulassungs- oder Beginndatum (JJJJMMTT) 21 Form der allgemeinen Universitätsreife codiert (§ 12) 22 Datum der allgemeinen Universitätsreife (JJJJMM); 23 Ausstellungsstaat der allgemeinen Universitätsreife codiert (§ 12) 24 Zulassungsstatus 25 Anfängerkennzeic

Anl. 9 ↗ RIS

Anlage 9zu § 21 Abs. 1 und § 30 Abs. 1Personaldaten der Universitäten für die Bundesministerin oder den Bundesminister Lfd. Nr. Feldinhalt Anmerkungen 1 Datensatzkennung 3.1 2 Datensatzkennung 3.2 3 Geschlecht M, W, X, O, I oder K 4 Geburtsjahr 5 Staatsangehörigkeit 3.3 6 höchste abgeschlossene Ausbildung 3.4 7 Beginn des ersten dieser Universität zugeordneten Dienst- oder Arbeitsverhältnisses (MMJJJJ) 8 Beschäftigungsart 1 3.5 9 Beschäftigungsart 2 3.5 10 Beschäftigungsausmaß in % einer Vollzeit-Beschäftigung 11 Verwendung 3.6 12 Funktion 3.7 13 Beginn der aktuellen Verwendung gemäß 3.6 (MMJJJJ) 14 Beschäftigungsausmaß in % einer Vollzeit-Beschäftigung auf Basis eines Jahresvollzeitäquivalents 15 Personal an Universitäten mit Zugehörigkeit zu einer Medizinischen Fakultät (einer anderen Universität)*) **) 16 Ausmaß der anteiligen Zugehörigkeit gemäß Merkmal 15 in %*) *) Merkmale 15 und 16 sind nur von Universitäten zu liefern, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist bzw. die Leistungen für eine Medizinische Fakultät einer anderen Universität erbringt. **) Alle Personen, die unter das Merkmal 15 fallen, sind in den Daten mit dem Attribut ‚M‘ zu kennzeichnen. 1 Universit

Anl. 3 ↗ RIS

Anlage 3zu § 18 Abs. 1Studierendendaten für den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen Lfd. Nr. Feldinhalt Anmerkungen 1 Matrikelnummer 2 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF bzw. Ersatzkennzeichen 3 vbPK-AS 4 Meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule bzw. Privathochschule codiert (§ 12) 5 Bezugssemester 6 Familienname 7 Vorname/n 8 Geburtsdatum (JJJJMMTT) 9 Staatsangehörigkeit codiert (§ 12) 10 Geschlecht M, W, X, O, I oder K 11 akademische/r Grad/e vor dem Namen 12 akademische/r Grad/e nach dem Namen 13 Staat der Anschrift am Heimatort codiert (§ 12) 14 Postleitzahl der Anschrift am Heimatort 15 Heimatort 16 Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür-Nr. 17 Staat der Zustelladresse 18 Postleitzahl der Zustelladresse 19 Ort der Zustelladresse 20 Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür-Nr. 21 c/o-Name 22 E-Mail-Adresse 23 Lichtbild 23 Kennzeichnung für die Personenzählung PE/PN 3.3 24 Kennzeichnung für die Personenzählung PO 3.4 25 Studienbeitragsstatus codiert (§ 12) 23 in Bezug auf die Person konstante Datensatzkennung Lfd. Nr. Feldinhalt Anmerkungen 1 Matrikelnummer 2 bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF 3 meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule codi

KI-Analyse · 2026-06-12 · 56 §§ im Datensatz