Abkommen über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit (Brasilien)
· Vertrag – Brasilien · BGBl. III Nr. 100/2022 · in Kraft seit 2022-08-01
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Forschungs- und Technologiekooperation mit einem Nicht-EU-Staat; unterstuetzt Zusammenarbeit, beschraenkt keine Freiheit.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Die Vertragsparteien unterstützen in Übereinstimmung mit innerstaatlichen Rechtsvorschriften und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit Kooperationsmaßnahmen auf dem Gebiet der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der jeweils festgelegten staatlichen wissenschaftlich-technologischen Prioritäten. 21.03.2025 20011986 NOR40246663
KI-Analyse · 2026-07-20 · 11 §§ im Datensatz