2. Section Control-Messstreckenverordnung A 4 Fischamend-Bruck 2022
· V · BGBl. II Nr. 278/2022 · in Kraft seit 2022-07-14
90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese '2022'-Verordnung legt Messstrecken für die Section-Control-Überwachung auf der A4 fest. Aus dem Muster gleichartiger Verordnungen im Datensatz ist ersichtlich, dass jährlich neue Fassungen erlassen werden, die Vorgängerversionen ausdrücklich aufheben. Die 2022er-Fassung wurde sehr wahrscheinlich durch eine 2023er-Nachfolgeverordnung ersetzt und hat keine eigenständige Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 4 Ost Autobahn festgelegt: 14.07.2022 20011962 NOR40245705
§ 3 ↗ RIS
§ 3. Die 1. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich Fischamend-Bruck der A 4 Ost Autobahn 2022 (1. Section Control-Messstreckenverordnung A 4 Fischamend-Bruck 2022), BGBl. II Nr. 147/2022, wird aufgehoben. 14.07.2022 20011962 NOR40245707
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz