Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
· V · BGBl. II Nr. 273/2022 · in Kraft seit 2022-07-08
10/04 Wahlen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung schrieb die Bundespräsidentenwahl aus und legte den 9. Oktober 2022 als Wahltag sowie den 9. August 2022 als Stichtag fest. Die Wahl hat stattgefunden, der einmalige Auftrag ist vollständig erfüllt. Die Verordnung hat keinerlei operative Wirkung mehr.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Wahl des Bundespräsidenten wird ausgeschrieben. 08.07.2022 20011959 NOR40245366
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 9. Oktober 2022 festgesetzt. 08.07.2022 20011959 NOR40245367
§ 3 ↗ RIS
§ 3. Als Stichtag wird der 9. August 2022 bestimmt. 08.07.2022 20011959 NOR40245368
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz