Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Verlängerung der Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit nach § 104a GSVG

· V · BGBl. II Nr. 242/2022 · in Kraft seit 2022-06-29

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung verlängert das Außerkrafttreten der Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit für Selbstständige nach § 104a GSVG bis zum 30. Juni 2027. Diese Bestimmung ist zum heutigen Datum (Juli 2026) noch operative und schützt eine Gruppe, die im allgemeinen Sozialversicherungssystem keinen gleichwertigen Krankengeldsanspruch hat. Die Verlängerung ist verhältnismäßig.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Das Außerkrafttreten des § 104a Abs. 1 erster Satz GSVG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 151/2017 wird bis 30. Juni 2027 verschoben. 28.06.2022 20011935 NOR40245143

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem auf den Tag der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. 28.06.2022 20011935 NOR40245144

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz