Verkehrsversuchsverordnung Dosiersystem Reutte Süd
· V · BGBl. II Nr. 221/2022 · in Kraft seit 2022-06-15
90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung erlaubt einen wissenschaftlichen Verkehrsversuch mit abweichender Ampelsignalsteuerung auf der B179 Fernpassstraße. Sie ist ausdrücklich zeitlich befristet und tritt mit 14. Juni 2027 außer Kraft. Da das Außerkrafttreten automatisch erfolgt und ein legitimer Forschungszweck vorliegt, ist bis zum Ablauf kein Handeln erforderlich.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Zum Zweck der Erprobung im Rahmen der Durchführung einer wissenschaftlichen Untersu-chung ist eine von § 38 Abs. 2b und 6 Straßenverkehrsordnung 1960 abweichende Ausführung von Licht-signalanlagen auf der B179 Fernpassstraße, Strkm. 36,50, dahingehend, dass die Dauer des gelben nicht-blinkenden Lichtes, das gemeinsam mit dem roten Licht leuchtet, eine Sekunde beträgt und dass das Grünlicht ohne vorangehende Grünblinkphase beendet wird, zulässig. 15.06.2022 20011925 NOR40244786
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 15. Juni 2022 in Kraft und mit Ablauf des 14. Juni 2027 außer Kraft. 15.06.2022 20011925 NOR40244787
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz