Deregulierung, aber richtig

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Telekomanzeigeverordnung

TKA-V · V · BGBl. II Nr. 215/2022 · in Kraft seit 2022-06-15

91/01 Fernmeldewesen · Gesamte Fassung im RIS ↗

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Begründung

Die Pflicht, die RTR über Allgemeine Geschäftsbedingungen zu informieren, ergibt sich bereits aus § 133 TKG 2021. Diese Verordnung fügt darüber hinaus minutiöse Vorgaben hinzu: vorgeschriebene E-Mail-Adresse, Betreff-Format und Dateiformat (PDF/A oder PDF/UA). Diese technischen Detailvorgaben sind reine Verwaltungsbürokratie und könnten durch eine interne RTR-Richtlinie geregelt werden. Die Anzeigepflicht im TKG 2021 ist ausreichend; die Formatvorgaben dieser Verordnung können gestrichen werden.

Kategorien

Reine Bürokratie

Belegende Paragraphen

§ 1 — Regelungsgegenstand ↗ RIS

Regelungsgegenstand § 1. Diese Verordnung bestimmt die elektronische Form, die von Anbietern von Telekommunikationsdiensten bei der Anzeige von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 133 Abs. 1 TKG 2021 einzuhalten ist. 13.06.2022 20011923 NOR40244744

§ 2 — Elektronisches Format ↗ RIS

Elektronisches Format § 2. (1) Die unter die Anzeigepflicht gemäß § 133 Abs. 1 TKG 2021 fallenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen sowie Änderungen derselben sind per E-Mail an die E-Mail-Adresse anzeige@rtr.at zu übermitteln. (2) Der Betreff des E-Mails hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten: (3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen sind als PDF/A-Dokument oder PDF/UA-Dokument im Anhang des E-Mails zu übermitteln. Die übermittelten Dokumente haben alle für die Darstellung notwendigen Inhalte zu enthalten, ein Nachladen von externen Datenströmen ist unzulässig. Der Dokumenteninhalt muss orts- und systemunabhängig darstellbar sein. (4) Bei Änderungsanzeigen sind die anzeigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Entgeltbestimmungen in einem PDF/A-Dokument oder PDF/UA-Dokument zu übermitteln und die geänderten Bestimmungen im Änderungsmodus darzustellen oder anderweitig deutlich und nachvollziehbar kenntlich zu machen. Darüber hinaus ist ein weiteres PDF/A-Dokument oder PDF/UA-Dokument mit jener Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Entgeltbestimmungen, die der Anbieter im Geschäftsverkehr zu verwenden beabsichtigt, z

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz