Energie-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung Erdöl
· V · BGBl. II Nr. 212/2022 · in Kraft seit 2022-06-04
58/03 Sicherung der Energieversorgung · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung vom Juni 2022 ordnete die einmalige Freigabe von 112.000 Tonnen Diesel und 56.000 Tonnen Benzin an die OMV Downstream GmbH für einen Zeitraum von 14 Tagen an, um die Energieversorgung in der Krise zu sichern. Diese Notstandsmaßnahme wurde damals vollständig umgesetzt und hat seit 2022 keine operative Wirkung mehr. Die Verordnung ist formal aufzuheben.
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Belegende Paragraphen
§ 1 — 1. Abschnitt ↗ RIS
1. Abschnitt Allgemeines Regelungsgegenstand § 1. (1) Die Lenkungsmaßnahmen nach dieser Verordnung werden gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 erster Fall EnLG 2012 zur Sicherung der Energieversorgung ergriffen. (2) Die Lenkungsmaßnahmen sollen die Deckung des lebenswichtigen Bedarfes an Energie einschließlich jenes für Zwecke der militärischen Landesverteidigung, die Aufrechterhaltung einer ungestörten Gütererzeugung und Leistungserstellung sowie die Versorgung der Bevölkerung und sonstiger Bedarfsträger sicherstellen. 07.06.2022 20011920 NOR40244688
§ 2 — 2. Abschnitt ↗ RIS
2. Abschnitt Lenkungsmaßnahmen für feste und flüssige Energieträger Freigabe von Pflichtnotstandsreserven § 2. Die Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H. wird angewiesen, für einen Zeitraum von 14 Tagen aus ihren Erdölproduktbeständen oder aus Erdölproduktbeständen, die von einem Dritten für die Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H. gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 EBG 2012 gelagert werden, 112.000 Tonnen Diesel sowie 56.000 Tonnen Benzin der OMV Downstream GmbH zur Verwendung zuzuführen. 07.06.2022 20011920 NOR40244689
§ 5 — 3. Abschnitt ↗ RIS
3. Abschnitt Schlussbestimmung Inkrafttreten § 5. Diese Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft. 07.06.2022 20011920 NOR40244692
KI-Analyse · 2026-07-16 · 6 §§ im Datensatz