Deregulierung, aber richtig

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Zivildienstleistenden – durchschnittlich aufgewendeter Betrag 1999

· V · BGBl. II Nr. 84/2000 · in Kraft seit 2002-01-01

44 Zivildienst · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung stellt fest, wie viel der Bund im Jahr 1999 durchschnittlich für einen Zivildienstleistenden aufgewendet hat – nämlich 10.100,93 Euro. Dieser Wert bezieht sich auf ein Jahr, das mehr als 25 Jahre zurückliegt; eventuelle Abrechnungsansprüche aus dieser Zeit sind längst verjährt. Die Verordnung hat keine praktische Wirkung mehr und ist ersatzlos zu streichen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Inneres betreffend die Höhe des im Jahre 1999 vom Bund für einen Zivildienstleistenden durchschnittlich aufgewendeten Betrages StF: BGBl. II Nr. 84/2000 BGBl. II Nr. 402/2001 Auf Grund des § 12b Abs. 8 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG), BGBl. Nr. 679, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 29/1998, wird festgestellt: BGBl. Nr. 679/1986 12.05.2022 20011902 NOR40244159

Art. 1 ↗ RIS

Im Jahre 1999 hat der durchschnittliche Aufwand des Bundes für einen Zivildienstleistenden 10 100,93 € betragen. 16.05.2022 20011902 NOR40244160

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz