Deregulierung, aber richtig

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Veröffentlichung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans

· K · BGBl. II Nr. 182/2022 · in Kraft seit 2022-05-11

81/01 Wasserrechtsgesetz 1959 · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Bekanntgabe aus dem Jahr 2022 teilte lediglich mit, dass der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan 2021 am 10. Mai 2022 auf einer Internetseite veröffentlicht wurde. Der Akt der Veröffentlichung ist längst vollzogen; das Dokument erfüllt keine fortdauernde normative Funktion. Es handelt sich um eine einmalige administrative Mitteilung, die ersatzlos gestrichen werden kann.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Bekanntgabe über die Veröffentlichung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans auf der Internetseite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus StF: BGBl. II Nr. 182/2022 Gemäß § 55c Abs.1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 – WRG 1959, BGBl. Nr. 215/1959, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 73/2018 wird bekanntgegeben, dass der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan 2021 (NGP 2021) einschließlich der Anlagen, Zl. 2022-0.270.788, am 10.05.2022 auf der Internetseite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus https://info.bmlrt.gv.at/themen/wasser/wasser-oesterreich/wasserrecht_national/wasserrechtliche_kundmachungen/ngp-2021.html veröffentlicht wurde. 12.05.2022 20011897 NOR40244122

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz