Frauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei
· Entschl. d. BPräs · BGBl. II Nr. 135/2022 · in Kraft seit 2022-04-01
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Der Frauenfoerderungsplan ist eine interne dienstrechtliche Massnahme der Praesidentschaftskanzlei zur Umsetzung von Paragraph 11a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz. Er betrifft die oeffentliche Personalverwaltung und schraenkt keine Buergerfreiheit ein.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 — Frauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei ↗ RIS
Frauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei Ziele § 1. (1) Die Präsidentschaftskanzlei bekennt sich zu einer aktiven Gleichbehandlungs- und Gleichstellungspolitik, um Chancengleichheit für Frauen und Männer zu gewährleisten. Mit der Umsetzung des Frauenförderungsplanes werden insbesondere folgende Ziele verfolgt: Gleichbehandlungspolitik, Verwendungsgruppe 04.04.2022 20011867 NOR40243332
§ 2 — Maßnahmen zur Zielerreichung ↗ RIS
Maßnahmen zur Zielerreichung § 2. (1) Die Bedingungen für eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an den Entscheidungsstrukturen entsprechend ihrem Anteil an der Beschäftigung sind zu schaffen. (2) Allen, auch neu eintretenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), insbesondere der Frauenförderungsplan, in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. (3) Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über die Funktion und die Aufgaben der Gleichbehandlungsbeauftragten zu informieren. (4) Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Teilnahme an Informationsveranstaltungen der bzw. des Gleichbehandlungsbeauftragten im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten innerhalb der Dienstzeit zu ermöglichen. 04.04.2022 20011867 NOR40243333
KI-Analyse · 2026-07-20 · 15 §§ im Datensatz