Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung von Bestimmungen zweier Erlässe der Bundesministerin für Landesverteidigung

· K · BGBl. II Nr. 130/2022 · in Kraft seit 2022-03-31

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung veröffentlicht eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, der Bestimmungen zweier Erlässe der Bundesministerin für Landesverteidigung aufgehoben hat. Die Aufhebung ist bereits vollzogen; die betroffenen Erlässe gelten nicht mehr. Als Bekanntmachung einer abgeschlossenen Gerichtsentscheidung hat dieses Dokument keine eigenständige Regelungswirkung mehr und ist gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. März 2022, V 282-283/2021-7, zugestellt der Bundesministerin für Landesverteidigung am 15. März 2022, zu Recht erkannt: 04.04.2022 20011864 NOR40243306

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung der Bundesministerin für Landesverteidigung über die Aufhebung von Bestimmungen zweier Erlässe der Bundesministerin für Landesverteidigung durch den Verfassungsgerichtshof StF: BGBl. II Nr. 130/2022 Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster Satz B-VG und § 59 Abs. 2 VfGG iVm § 4 Abs. 1 Z 4 BGBlG wird kundgemacht: 04.04.2022 20011864 NOR40243307

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz