Deregulierung, aber richtig

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EAG-Befreiungsverordnung

· V · BGBl. II Nr. 61/2022 · in Kraft seit 2022-03-01

58/02 Energierecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

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Begründung

Die Verordnung befreit einkommensschwache Haushalte von bestimmten Stromnetzkosten und deckelt diese. Der soziale Kern ist nachvollziehbar, doch der Aufbau ist umstaendlich: Antraege laufen ueber die ORF-Beitrags Service GmbH, mit Formularen, Nachweispflichten, Fristen, Berichtswesen und pauschalen Abgeltungen pro Antrag. Diese Foerderverwaltung sollte deutlich verschlankt und automatisiert werden, damit Berechtigte ohne diesen Behoerden- und Meldeaufwand entlastet werden.

Kategorien

Reine BürokratieEntbehrliche Staatsstelle

Belegende Paragraphen

§ 4 — Antragstellung und Nachweis der Genehmigungsvoraussetzungen ↗ RIS

Antragstellung und Nachweis der Genehmigungsvoraussetzungen § 4. (1) Die Befreiung gemäß § 2 oder die Deckelung gemäß § 3 sind vom Anspruchsberechtigten bei der ORF-Beitrags Service GmbH unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars zu beantragen. Die ORF-Beitrags Service GmbH hat dieses Formular auch als Download auf ihrer Internetseite zur Verfügung zu stellen. (2) Das Vorliegen der Befreiungs- bzw. Deckelungsvoraussetzungen ist wie folgt nachzuweisen: (3) Die Identifizierung der von der Befreiung betroffenen Zählpunkte hat durch Vorlage geeigneter Unterlagen durch den Antragsteller zu erfolgen. (4) Der Anspruchsberechtigte ist durch die ORF-Beitrags Service GmbH innerhalb von vier Wochen ab vollständiger Vorlage der Unterlagen über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrages auf Befreiung bzw. Deckelung schriftlich zu informieren. Der Zeitraum für die Befreiung bzw. Deckelung ist in dem Schreiben anzugeben. Eine Ablehnung des Antrages ist zu begründen. Befreiungsvoraussetzung 11.07.2024 20011825 NOR40263390

§ 8 — Berichtswesen ↗ RIS

Berichtswesen § 8. Die ORF-Beitrags Service GmbH hat der E-Control für das vorangegangene Kalenderjahr bis spätestens 31. März des Folgejahres einen jährlichen Bericht über die Abwicklung der Befreiung und Deckelung zu übermitteln. Der Bericht hat jedenfalls die Anzahl der Neuanträge, der Verlängerungen von auslaufenden Befreiungen sowie die Anzahl der Ablehnungen zu enthalten. Die Summe der Anzahl der bearbeiteten Anträge ist nach Deckelungen gemäß § 3 und Befreiungen gemäß § 2, diese wiederum nach den in § 47 der Fernmeldegebührenordnung genannten Kategorien der Anspruchsberechtigten, aufzuschlüsseln. Der Bericht ist auf Ersuchen der EControl anzupassen und auf den Internetseiten der ORF-Beitrags Service GmbH und der EControl zu veröffentlichen. 11.07.2024 20011825 NOR40263393

§ 9 — Auskunfts-, Vorlage- und Meldepflicht ↗ RIS

Auskunfts-, Vorlage- und Meldepflicht § 9. (1) Der Anspruchsberechtigte bzw. der Antragsteller hat der ORF-Beitrags Service GmbH eine Änderung der Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere eine Änderung seiner Einkommensverhältnisse oder des Hauptwohnsitzes, unverzüglich bekannt zu geben. Die ORF-Beitrags Service GmbH hat auf diese Verpflichtung im Zuge des Antragsverfahrens ausdrücklich hinzuweisen. Ebenso hat der Netzbetreiber auf diese Verpflichtung bei der Rechnungslegung hinzuweisen. (2) Der Anspruchsberechtigte bzw. der Antragsteller hat der ORF-Beitrags Service GmbH auf Verlangen jederzeit Auskünfte zu den Umständen der Anspruchsberechtigung zu geben. Auskunftspflicht, Vorlagepflicht 11.07.2024 20011825 NOR40263394

§ 11 — Abgeltung der Leistungen der ORF-Beitrags Service GmbH ↗ RIS

Abgeltung der Leistungen der ORF-Beitrags Service GmbH § 11. (1) Für die Implementierung der für die Bearbeitung der Anträge erforderlichen Ablaufprozesse erhält die ORF-Beitrags Service GmbH als einmalige pauschale Abgeltung netto: (2) Pro Erledigung werden für jeden bearbeiteten Antrag gemäß § 2 Kosten in Höhe von 6,20 Euro netto und für jeden bearbeiteten Antrag gemäß § 3 Kosten in Höhe von 19,10 Euro netto ersetzt. (3) Die Rechnungslegung der ORF-Beitrags Service GmbH an die Ökostromabwicklungsstelle über die erbrachten Leistungen erfolgt vierteljährlich. 11.07.2024 20011825 NOR40263396

KI-Analyse · 2026-06-27 · 14 §§ im Datensatz