Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 13/2022 · in Kraft seit 2023-06-01
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
12Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Uebereinkommen ueber ein Einheitliches Patentgericht; schafft ein grenzueberschreitendes Patentgerichtssystem, das den Rechtsschutz buendelt und im Rahmen des EU-Patentpakets steht.
Kategorien
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