Schiffsbetriebsverordnung
SchBV · V · BGBl. II Nr. 42/2022 · in Kraft seit 2022-01-17
94/01 Schiffsverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung regelt Befähigungsnachweise und Patente für das Führen von Schiffen auf Binnenwasserstraßen sowie Tauglichkeits- und Sicherheitsstandards. Beim Personen- und Güterverkehr auf Wasserstraßen ist ein Kompetenznachweis zum Schutz von Fahrgästen und Dritten berechtigt. Die Standards setzen harmonisiertes EU-Recht um; ein nationales Übermaß ist nicht erkennbar, daher beibehalten.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Anl. 9 — Befähigungsstandards für Schiffsführerin bzw. Schiffsführer ↗ RIS
Anlage 9zu § 15 Z 2 lit. d Befähigungsstandards für Schiffsführerin bzw. Schiffsführer (Anm.: Anlage 9 als PDF dokumentiert) 04.02.2022 20011810 NOR40241984
Anl. 10 — Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer ↗ RIS
Anlage 10zu § 15 Z 2 lit. d Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer (Anm.: Anlage 10 als PDF dokumentiert) 04.02.2022 20011810 NOR40241985
Anl. 17 — Standards für die grundlegende Sicherheitsausbildung von Decksleuten ↗ RIS
Anlage 17zu § 19 Standards für die grundlegende Sicherheitsausbildung von Decksleuten (Anm.: Anlage 17 als PDF dokumentiert) 04.02.2022 20011810 NOR40241992
KI-Analyse · 2026-06-12 · 73 §§ im Datensatz