Rückgabe von Archivalien
· Vertrag – Russische F · BGBl. III Nr. 194/2021 · in Kraft seit 2021-12-14
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Übereinkommen regelte die einmalige Rückgabe von 22 jüdischen Archivfonds aus dem Russischen Staatlichen Militärarchiv an Österreich, die im Zweiten Weltkrieg nach Russland verbracht wurden. Die Rückgabe hat stattgefunden, der Vertrag ist vollständig erfüllt. Es verbleiben keine offenen Pflichten, die das Abkommen weiter operativ halten würden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
1.Die Übergabe seitens des Archivs wird in Moskau im Archivgebäude erfolgen und der/die Vertreter/in der österreichischen Seite wird 22 Archivfonds österreichischer Provenienz(die Dokumente der jüdischen Gemeinden und Organisationen), die im Zuge des Zweiten Weltkrieges in die Russische Föderation verbracht wurden und im Archiv aufbewahrt werden (das Verzeichnis der Fonds befindet sich im Anhang Nr. 1) übernehmen. Die Übernahme und Übergabe der angegebenen Archivfonds wird in einem Akt ordnungsgemäß festgehalten und im 4. Quartal 2021 stattfinden. Das Archiv wird innerhalb von drei bis vier Monaten nach Vertragsunterzeichnung elektronische Kopien jener Akten, die nicht im Original ausgefolgt werden, (198 Faszikel, 15.000 Seiten, Anhang Nr. 3), in jpeg-Format, Farbe, 300 dpi erstellen und die österreichischen Seite wird für die Anfertigung von den genannten Kopien den Betrag in Höhe von 2.400.000 Rubel auf Grundlage einer Rechnung zahlen. 2.Gemäß den bisher erzielten Vereinbarungen hat die russische Seite 2396 Akten aus den 22 Archivfonds, die an Österreich übergeben werden, reproduziert. Der Gesamtbetrag der mit dem Fachgutachten, der Lagerung, der Identifizierung und der Reprodukt
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz