VfGH-Ausspruch, dass die Wortfolge "Kinderspielplätze und" in § 1 Abs. 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz betreffend die Untersagung des Betretens von Kinderspielplätzen und Sportplätzen in Graz zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, gesetzwidrig war
· K · BGBl. II Nr. 12/2022 · in Kraft seit 2022-01-15
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
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