Kundmachung betreffend die von der Europäischen Kommission festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren ab 1. Jänner 2022
· K · BGBl. II Nr. 560/2021 · in Kraft seit 2021-12-18
97 Öffentliches Auftragswesen · Gesamte Fassung im RIS ↗
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