Deregulierung, aber richtig

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71. Nachtrag zum Arzneibuch

· V · BGBl. II Nr. 559/2021 · in Kraft seit 2021-12-18

82/04 Apotheken, Arzneimittel · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung setzte das Österreichische Arzneibuch 2021 in Kraft und hob die Ausgabe 2020 auf. Bis 2026 wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit neuere Ausgaben des Österreichischen Arzneibuches erlassen, die dieses Arzneibuch ersetzen. Die Verordnung ist damit überholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2021, wird in Kraft gesetzt. 21.12.2021 20011759 NOR40240091

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2020, wird außer Kraft gesetzt. 21.12.2021 20011759 NOR40240092

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz