VfGH-Ausspruch, dass § 2 der Verordnung des Landeshauptmannes von Vorarlberg über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19, LGBl. Nr. 92/2020, gesetzwidrig war
· K · BGBl. II Nr. 526/2021 · in Kraft seit 2021-12-04
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
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