Deregulierung, aber richtig

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Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2020

· BG · BGBl. I Nr. 182/2021 · in Kraft seit 2021-10-22

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Bundesgesetz erteilt die parlamentarische Genehmigung fuer den Bundesrechnungsabschluss des Jahres 2020 - ein einmaliger, verfassungsrechtlich vorgeschriebener Akt, der laengst vollzogen ist. Der Rechnungsabschluss 2020 wurde genehmigt; das Gesetz hat keine weitere operative Wirkung. Es ist ein abgeschlossenes historisches Dokument.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2020 wird die Genehmigung erteilt. 22.10.2021 20011672 NOR40238384

§ 0 ↗ RIS

Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2020 StF: BGBl. I Nr. 182/2021 (NR: GP XXVII AB 1062 S. 125.) Der Nationalrat hat beschlossen: 22.10.2021 20011672 NOR40238385

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz