Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2020
· BG · BGBl. I Nr. 182/2021 · in Kraft seit 2021-10-22
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Bundesgesetz erteilt die parlamentarische Genehmigung fuer den Bundesrechnungsabschluss des Jahres 2020 - ein einmaliger, verfassungsrechtlich vorgeschriebener Akt, der laengst vollzogen ist. Der Rechnungsabschluss 2020 wurde genehmigt; das Gesetz hat keine weitere operative Wirkung. Es ist ein abgeschlossenes historisches Dokument.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2020 wird die Genehmigung erteilt. 22.10.2021 20011672 NOR40238384
§ 0 ↗ RIS
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2020 StF: BGBl. I Nr. 182/2021 (NR: GP XXVII AB 1062 S. 125.) Der Nationalrat hat beschlossen: 22.10.2021 20011672 NOR40238385
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz