Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 124/2021 · in Kraft seit 2024-02-07
79/07 Sport · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Europarats-Uebereinkommen ueber Sicherheit und Dienstleistungen bei Fussballspielen; legitime Sicherheitskoordinierung bei Grossveranstaltungen mit begrenzter inlaendischer Wirkung.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 23 §§ im Datensatz