VfGH-Ausspruch, dass die Wortfolge „mit höchstens 50 Personen“ in § 12 Abs. 1 Z 7 der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung gesetzwidrig war
· K · BGBl. II Nr. 361/2021 · in Kraft seit 2021-08-18
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
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