Vergolden und Staffieren-Ausbildungsordnung
· V · BGBl. II Nr. 339/2021 · in Kraft seit 2021-08-01
50/04 Berufsausbildung · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung legt Ausbildung und Prüfung für das traditionsreiche Handwerk Vergolden und Staffieren fest. Sie beschreibt einen freiwillig gewählten Ausbildungsweg und gibt dem Abschluss eine klare Bedeutung. Niemand wird gezwungen oder bevormundet, kein Wettbewerb wird abgeschottet. Eine reine Lehrplanregelung mit geringer Freiheitswirkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 — Lehrberuf Vergolden und Staffieren ↗ RIS
Lehrberuf Vergolden und Staffieren § 1. (1) Der Lehrberuf Vergolden und Staffieren ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet. (2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Vergolder und Staffierer bzw. Vergolderin und Staffiererin) oder auf Wunsch geschlechtsneutral zu bezeichnen. 04.08.2021 20011628 NOR40237041
§ 3 — Berufsprofil ↗ RIS
Berufsprofil § 3. (1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die Fachkraft für Vergolden und Staffieren über die in Abs. 2 und 3 festgelegten beruflichen Kompetenzen. (2) Fachliche Kompetenzbereiche: (3) Fachübergreifende Kompetenzbereiche: Imitationstechnik, Restaurierungsarbeit, Freilegungsarbeit, Reinigungsarbeit, Arbeitsstelle, Zeitabschätzung, Aufbauorganisation 04.08.2021 20011628 NOR40237043
§ 4 — Berufsbild ↗ RIS
Berufsbild § 4. (1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt. (2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche. (3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln. Kenntnisse und Fertigkeiten, die sich über mehrere Lehrjahre erstrecken, sind in allen angeführten Lehrjahren zu vermitteln. (4) Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln. (5) Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind: 1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld 1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation Die Fachkraft für Vergolden und Staffieren kann 1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs Die Fachkraft kann 1.3 Branche des Lehrbetriebs Die Fachkraft kann 1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten Die Fachkraft kann 1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalt
KI-Analyse · 2026-06-27 · 14 §§ im Datensatz