Betonfertigteiltechnik-Ausbildungsordnung
· V · BGBl. II Nr. 333/2021 · in Kraft seit 2021-08-01
50/04 Berufsausbildung · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung beschreibt Ausbildung und Prüfung im Lehrberuf Betonfertigteiltechnik. Sie ist ein freiwilliger Ausbildungsweg und gibt dem Lehrabschluss eine verlässliche Bedeutung. Sie bevormundet niemanden und schützt keine Anbieter vor Wettbewerb. Geringe Freiheitswirkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 — Lehrberuf Betonfertigteiltechnik ↗ RIS
Lehrberuf Betonfertigteiltechnik § 1. (1) Der Lehrberuf Betonfertigteiltechnik ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet. (2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Betonfertigteiltechniker bzw. Betonfertigteiltechnikerin) oder auf Wunsch geschlechtsneutral zu bezeichnen. 27.07.2021 20011613 NOR40236587
§ 2 — Berufsprofil ↗ RIS
Berufsprofil § 2. (1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die Fachkraft für Betonfertigteiltechnik über die in Abs. 2 und 3 festgelegten beruflichen Kompetenzen. (2) Fachliche Kompetenzbereiche: (3) Fachübergreifende Kompetenzbereiche: Außenverdichter 27.07.2021 20011613 NOR40236588
§ 3 — Berufsbild ↗ RIS
Berufsbild § 3. (1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt. (2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche. (3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln. Kenntnisse und Fertigkeiten, die sich über mehrere Lehrjahre erstrecken, sind in allen angeführten Lehrjahren zu vermitteln. (4) Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln. (5) Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind: 1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld 1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation Die Fachkraft in der Betonfertigteiltechnik kann 1.2 Lehrbetrieb und Branche Die Fachkraft kann 1.3 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten Die Fachkraft kann 1.4 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten Die Fachkraft kann 1.5 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und si
KI-Analyse · 2026-06-27 · 14 §§ im Datensatz