Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung
· V · BGBl. II Nr. 289/2021 · in Kraft seit 2021-07-01
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung bezieht die Mitglieder der 'Suchhundestaffel RESCUE-DOGS Austria' in die gesetzliche Zusatzunfallversicherung ein – legitimer Schutz für ehrenamtliche Einsatzkräfte. Allerdings wird für jede Organisation eine eigene Verordnung erlassen, was unnötigen bürokratischen Aufwand erzeugt. Alle derartigen Verordnungen sollten in einer einzigen Regelung für anerkannte Rettungs- und Suchhunde-Organisationen zusammengeführt werden.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG werden einbezogen: die Mitglieder des Vereins „Suchhundestaffel RESCUE-DOGS Austria“. 01.07.2021 20011584 NOR40235670
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz