Section Control-Messstreckenverordnung S33 Knoten St. Pölten – St. Pölten Nord
· V · BGBl. II Nr. 273/2021 · in Kraft seit 2021-06-26
90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung legt Messstrecken für abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf der S33 fest. Abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrollen schützen unbeteiligte Dritte vor überhöhter Geschwindigkeit und sind ein verhältnismäßiges Mittel der Verkehrssicherheit.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden – bei teilweiser Führung des Verkehrs im Gegenverkehr – folgende Abschnitte der S33 Kremser Schnellstraße festgelegt: 25.06.2021 20011573 NOR40235304
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen. 25.06.2021 20011573 NOR40235300
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz