Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 80/2021 · in Kraft seit 2021-08-18
89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
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