Deregulierung, aber richtig

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Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 80/2021 · in Kraft seit 2021-08-18

89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur ueber Haftung und Wiedergutmachung zur biologischen Sicherheit; internationaler Umweltvertrag mit sachlich gerechtfertigtem Haftungsrahmen.

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