Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichtshofes 2021
· Geschäftsordnung · BGBl. II Nr. 254/2021 · in Kraft seit 2021-07-01
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG); 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Geschaeftsordnung des Verwaltungsgerichtshofes; regelt Beratung, Abstimmung und Geschaeftsverteilung des Hoechstgerichts. Notwendige und legitime interne Verfahrensordnung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 — Leitung ↗ RIS
Artikel 1 Leitung (Zu §§ 8 und 9 VwGG 1985) (1) Der Präsident/Die Präsidentin kann zu seiner/ihrer Unterstützung in der Besorgung der Leitungsgeschäfte ein Mitglied des Gerichtshofes zum Präsidialvorstand/zur Präsidialvorständin bestellen. Er/Sie kann die Bestellung jederzeit widerrufen. (2) Der Präsident/Die Präsidentin hat zu bestimmen, wem die Abwicklung des Parteienverkehrs obliegt. (3) Den Dienstbetrieb in der Geschäftsstelle regelt der Präsident/die Präsidentin. 10.06.2021 20011563 NOR40234998
KI-Analyse · 2026-07-20 · 17 §§ im Datensatz