Rechtsstellung der Truppen (Senegal)
· Vertrag – Senegal · BGBl. III Nr. 76/2021 · in Kraft seit 2021-06-01
19/10 Friedenssicherung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen über die Rechtsstellung der Truppen mit Senegal. Regelt den Status entsandter Kräfte im Rahmen internationaler Einsätze; keine Inlandsbelastung für Bürger.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz