Deregulierung, aber richtig

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Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion 2021-2026

· K · BGBl. II Nr. 168/2021 · in Kraft seit 2021-01-01

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Interner Frauenfoerderungsplan der Parlamentsdirektion in Umsetzung von Paragraph 11a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz. Oeffentliche Personalverwaltung ohne Beschraenkung von Buergerfreiheit.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 — 1. Abschnitt ↗ RIS

1. Abschnitt Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung Ziele § 1. Die Parlamentsdirektion bekennt sich zum Grundsatz der Gleichwertigkeit und Gleichstellung der Geschlechter und auf dieser Basis zu einer aktiven Gleichbehandlungs- und Gleichstellungspolitik, um Chancengleichheit für Frauen und Männer zu gewährleisten. Mit der Umsetzung dieses Frauenförderungsplanes werden insbesondere folgende Ziele verfolgt: Gleichbehandlungspolitik, Verwendungsgruppe 25.08.2023 20011523 NOR40232599

§ 2 — Maßnahmen zur Zielerreichung ↗ RIS

Maßnahmen zur Zielerreichung Frauenförderung § 2. (1) Die Bedingungen für eine gleichberechtigte Beteiligung der Frauen an den Entscheidungsstrukturen entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten sind zu schaffen bzw. beizubehalten. (2) Allen, auch neu eintretenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sind der Frauenförderungsplan sowie die wesentlichen Inhalte des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. (3) Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über die Funktion und die Aufgaben der/des Gleichbehandlungsbeauftragten zu informieren. (4) Die Kommunikation der Frauen untereinander über ihre spezifischen Herausforderungen und Probleme sowie der Aufbau von Informationsnetzwerken sind im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten zu unterstützen. (5) Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Teilnahme an Informationsveranstaltungen der/des Gleichbehandlungsbeauftragten im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten innerhalb der Dienstzeit zu ermöglichen. (6) In den Geschäfts- und Personaleinteilungen ist eine Ansprechperson für frauen- bzw. elternrelevante Rechtsfragen (z. B. Teilzeit, Karenz usw. und diesbezü

KI-Analyse · 2026-07-28 · 20 §§ im Datensatz