Zur Entscheidung im Sinn des § 39 des Mietrechtsgesetzes berufene Gemeinden
· K · BGBl. II Nr. 158/2021 · in Kraft seit 2021-04-10
20/05 Wohn- und Mietrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Dieses Gesetz wurde im Demo-Datensatz noch nicht bewertet.
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