Ausbildungspflicht-Verordnung
APfl-VO · V · BGBl. II Nr. 50/2021 · in Kraft seit 2021-02-04
73 Ausbildungspflicht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung listet, welche Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen die gesetzliche Ausbildungspflicht für Jugendliche erfüllen. Sie ist die technische Durchführungsverordnung zum Ausbildungspflichtgesetz, das selbst noch in Kraft ist. Ohne diese Liste hätte die Ausbildungspflicht keine praktisch handhabbare Definition. Die Verordnung wurde zuletzt 2022 aktualisiert und ist noch operativ.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. (1) Die Ausbildungspflicht wird durch die Teilnahme an folgenden Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen erfüllt: Bildungsmaßnahme, Gesundheitsberuf, Gesundheitspflege, Offiziersausbildung, Perspektivenplan, Ausbildungsangebot 19.10.2022 20011466 NOR40247606
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz