Vorzeitige Beendigung der im Nationalsozialistengesetz vorgesehenen Sühnefolgen für jugendliche Personen.
· BVG · BGBl. Nr. 70/1948 · in Kraft seit 1948-04-29
10/11 Vereins- und Versammlungsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
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