Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
· BG · BGBl. I Nr. 129/2020 · in Kraft seit 2020-12-16
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
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