Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Landeck

· V · BGBl. II Nr. 520/2020 · in Kraft seit 2020-11-25

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung hat die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Landeck mit Wirksamkeit 1. Juli 2021 bewirkt. Der Einmalakt ist vollstaendig vollzogen; die Stelle besteht seit 2021. Die Verordnung hat keine fortdauernde operative Wirkung und ist als obsolet aus dem Rechtsbestand zu streichen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichts Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2021 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Landeck errichtet. 26.11.2020 20011360 NOR40227677

§ 0 ↗ RIS

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Landeck StF: BGBl. II Nr. 520/2020 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2020, wird verordnet: 26.11.2020 20011360 NOR40227678

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz