Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Hallein

· V · BGBl. II Nr. 519/2020 · in Kraft seit 2020-11-25

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung hat die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Hallein mit Wirksamkeit 1. Juli 2021 bewirkt. Der Errichtungsakt ist seit Jahren vollzogen. Die Verordnung hat keinen fortdauernden Regelungsgehalt und ist als obsoleter Einmalakt aus dem Rechtsbestand zu streichen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichts Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2021 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hallein errichtet. 26.11.2020 20011357 NOR40227656

§ 0 ↗ RIS

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Hallein StF: BGBl. II Nr. 519/2020 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2020, wird verordnet: 26.11.2020 20011357 NOR40227657

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz