Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis EUR 800.000 durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)
VO über die Gewährung eines FKZ 800.000 · V · BGBl. II Nr. 497/2020 · in Kraft seit 2020-11-24
31/04 Bundesbeteiligungen · Gesamte Fassung im RIS ↗
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