Deregulierung, aber richtig

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Errichtung weiterer Notarstellen in Graz

· V · BGBl. II Nr. 500/2020 · in Kraft seit 2020-11-24

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung hat die Errichtung von zwei weiteren Notarstellen in Graz mit Wirksamkeit 1. Jaenner 2022 bewirkt. Dieser Einmalakt ist seit Jahren vollstaendig vollzogen - die Stellen existieren. Die Verordnung entfaltet keine weiteren normativen Wirkungen und ist als erledigter Einmalakt aus dem Rechtsbestand zu streichen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 zwei weitere Notarstellen mit dem Amtssitz in Graz errichtet. 24.11.2020 20011339 NOR40227513

§ 0 ↗ RIS

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung weiterer Notarstellen in Graz StF BGBl. II Nr. 500/2020 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2020, wird verordnet: 24.11.2020 20011339 NOR40227514

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz