Errichtung weiterer Notarstellen in Graz
· V · BGBl. II Nr. 500/2020 · in Kraft seit 2020-11-24
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung hat die Errichtung von zwei weiteren Notarstellen in Graz mit Wirksamkeit 1. Jaenner 2022 bewirkt. Dieser Einmalakt ist seit Jahren vollstaendig vollzogen - die Stellen existieren. Die Verordnung entfaltet keine weiteren normativen Wirkungen und ist als erledigter Einmalakt aus dem Rechtsbestand zu streichen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 zwei weitere Notarstellen mit dem Amtssitz in Graz errichtet. 24.11.2020 20011339 NOR40227513
§ 0 ↗ RIS
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung weiterer Notarstellen in Graz StF BGBl. II Nr. 500/2020 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2020, wird verordnet: 24.11.2020 20011339 NOR40227514
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz