Deregulierung, aber richtig

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Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über die Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte I bis VII der gemeinsamen Staatsgrenze

· Vertrag – Slowenien · BGBl. III Nr. 138/2020 · in Kraft seit 2020-10-01

18 Kundmachungswesen; 19/02 Staatsgrenzen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen setzt neue Grenzdokumente für bestimmte Grenzabschnitte in Kraft. Es dient der Grenzdokumentation und ist ein legitimer zwischenstaatlicher Kernbereich.

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