Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über die Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte I bis VII der gemeinsamen Staatsgrenze
· Vertrag – Slowenien · BGBl. III Nr. 138/2020 · in Kraft seit 2020-10-01
18 Kundmachungswesen; 19/02 Staatsgrenzen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen setzt neue Grenzdokumente für bestimmte Grenzabschnitte in Kraft. Es dient der Grenzdokumentation und ist ein legitimer zwischenstaatlicher Kernbereich.
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