VfGH-Aufhebung von Bestimmungen im Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften und das PhD-Studium Interdisciplinary Legal Studies der Universität Wien, im Curriculum für das Masterstudium Betriebswirtschaft der Universität Wien und in der Verordnung des Rektorats der Universität Wien zum Nachweis über Englischkenntnisse im Rahmen der Zulassung zu Studien
· K · BGBl. II Nr. 363/2020 · in Kraft seit 2020-08-18
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
VfGH-Kundmachung über die Aufhebung bestimmter Sprachnachweisanforderungen in Universitätsstudien-Curricula der Universität Wien. Das VfGH-Erkenntnis ist von 2020 und vollständig vollzogen; die aufgehobenen Regelungen existieren nicht mehr. Die Kundmachung ist rein historisch.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. Juni 2020, GZ G 303/2019-16 ua., dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zugegangen am 3. August 2020, zu Recht erkannt: Wortfolge 19.08.2020 20011259 NOR40226036
§ 0 ↗ RIS
Kundmachung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Aufhebung von Bestimmungen im Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften und das PhD-Studium Interdisciplinary Legal Studies der Universität Wien, im Curriculum für das Masterstudium Betriebswirtschaft der Universität Wien und in der Verordnung des Rektorats der Universität Wien zum Nachweis über Englischkenntnisse im Rahmen der Zulassung zu Studien durch den Verfassungsgerichtshof StF: BGBl. II Nr. 363/2020 Gemäß Art.139 Abs. 5 zweiter Satz B-VG iVm § 4 Abs. 1 Z 4 BGBlG wird kundgemacht: 19.08.2020 20011259 NOR40226037
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz