Deregulierung, aber richtig

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Austausch und gegenseitiger Schutz klassifizierter Informationen (Bosnien-Herzegowina)

· Vertrag – Bosnien-Herzegowina · BGBl. III Nr. 118/2020 · in Kraft seit 2020-09-01

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen ueber den Schutz klassifizierter Informationen mit Bosnien und Herzegowina dient der legitimen Sicherheitszusammenarbeit und beschraenkt keine inlaendischen Freiheiten.

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