Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 106/2020 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 110/2020 · in Kraft seit 2020-08-02
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Euro-Mediterranes Luftverkehrsabkommen der EU mit Israel; marktoeffnender Verkehrsvertrag ohne zusaetzliche inlaendische Freiheitsbeschraenkung.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 38 §§ im Datensatz