Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)
· V · BGBl. II Nr. 326/2020 · in Kraft seit 2020-07-21
31/04 Bundesbeteiligungen · Gesamte Fassung im RIS ↗
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